Bilanzierung & Jahresabschluss

Professionelle Unterstützung bei Bilanzbuchhaltung, Gewinnermittlung und handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
Bilanzierung & Jahresabschluss – Kanzlei Zeren

Bedeutung, Anforderungen und Verantwortung im Unternehmen – Bilanzierung & Jahresabschluss

Die Bilanzierung und der Jahresabschluss gehören zu den zentralen Pflichten jedes Unternehmens. Sie schaffen nicht nur einen gesetzlich erforderlichen Überblick über Vermögen, Schulden, Erträge und Aufwendungen, sondern bilden zugleich die Grundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen, Bankgespräche und steuerliche Gestaltungen. Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung, die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften sowie eine klare Dokumentation sind dabei unverzichtbar, um Risiken gegenüber Finanzverwaltung, Geschäftspartnern und Investoren zu vermeiden.

 

Wenn Sie klären möchten, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten oder wie sich Bilanzierung und Jahresabschluss optimal strukturieren lassen, berate ich Sie gerne persönlich.

Bilanzbuchhaltung

Das Fundament für transparente Zahlen, weniger Risiken & einen rechtssicheren Jahresabschluss.

Erstellung der laufenden Buchhaltung (inkl. DATEV Unternehmen Online)

Eine lückenlose und zeitnahe Finanzbuchhaltung ist die Basis jeder Bilanzierung. Ich übernehme die vollständige laufende Buchhaltung für Ihr Unternehmen — auf Wunsch digital über DATEV Unternehmen Online. Belege, Zahlungsflüsse und Geschäftsvorfälle werden GoBD-konform erfasst, geordnet und dokumentiert, sodass die Daten jederzeit auswertbar, prüfungssicher und strukturiert vorliegen. So entsteht eine verlässliche Grundlage für Monatsberichte, Jahresabschluss und steuerliche Erklärungspflichten.

Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Ich übernehme die fristgerechte Erstellung und elektronische Übermittlung an das Finanzamt — einschließlich Plausibilitätsprüfung, korrekter Zuordnung der Umsätze und Berücksichtigung von Besonderheiten, z. B. Reverse-Charge-Sachverhalten. Dadurch minimieren Sie das Risiko von Nachforderungen, Verzugszinsen oder Prüfungsanfragen.

Offene-Posten-Buchführung (OPOS)

Die OPOS-Buchhaltung sorgt für Transparenz über offene Forderungen und Verbindlichkeiten. Durch systematische Zuordnung und Überwachung aller Zahlungsvorgänge behalten Sie Zahlungsströme jederzeit im Blick, können frühzeitig auf Liquiditätsentwicklungen reagieren und vermeiden unnötige Mahn- oder Inkassoverfahren. Gerne optimiere ich gemeinsam mit Ihnen die internen Abläufe rund um Rechnungsstellung und Zahlungsmanagement. Wenn Sie Optimierungsbedarf im Forderungs- oder Zahlungsmanagement sehen, stehe ich Ihnen beratend zur Seite

Betriebswirtschaftliche Auswertungen & Analysen

Für fundierte unternehmerische Entscheidungen benötigen Sie aktuelle und verständlich aufbereitete Zahlen. Ich erstelle regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertungen, Kennzahlenvergleiche und Liquiditätsanalysen — maßgeschneidert für Ihre Branche und Unternehmenssituation. Diese Auswertungen können u. a. für Bankgespräche, Investitionsplanungen oder Kostenoptimierungen genutzt werden.

Gute Organisation für Ihr Buchhaltungsjahr
Strukturierte Jahresabschlüsse und Bilanzbuchhaltungen schaffen Sicherheit, Planbarkeit und Vertrauen — intern wie extern. Wenn Sie Unterstützung bei der Bilanzierung, der laufenden Buchhaltung oder der Erstellung Ihres Jahresabschlusses wünschen, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Jahresabschlüsse

Ihr fundierter Jahresabschluss liefert die Kennzahlen, die Banken, Behörden und Geschäftspartner erwarten.

Erstellung von Jahresabschlüssen mit Bilanz

Je nach Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bilanzierung. Ich erstelle handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse gemäß HGB und EStG, strukturiere Vermögens- und Erfolgslage nachvollziehbar und dokumentiere alle erforderlichen Bestandteile revisionssicher. Ziel ist ein rechtssicherer, klarer und aussagekräftiger Abschluss, der sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch Ihrem Informationsbedarf entspricht.

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang

Zur Bilanz gehört regelmäßig eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie — je nach Größenklasse — ein erläuternder Anhang. Ich erstelle diese Bestandteile vollständig, prüfungssicher und verständlich gegliedert. Dabei werden Bewertungsmethoden, Rückstellungen, Abschreibungen und sonstige Bilanzierungsgrundsätze transparent dargestellt. So entsteht ein Abschluss, der sowohl steuerlich als auch betriebswirtschaftlich belastbar ist.

Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR)

Nicht jedes Unternehmen ist bilanzierungspflichtig. Für kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oft ausreichend. Ich erstelle die EÜR gesetzeskonform, prüfe steuerliche Besonderheiten und sorge dafür, dass alle Einnahmen, Ausgaben und relevanten Betriebsvorgänge korrekt dargestellt werden. So erfüllen Sie Ihre steuerlichen Pflichten effizient und rechtssicher. Wenn Sie Optimierungsbedarf im Forderungs- oder Zahlungsmanagement sehen, stehe ich Ihnen beratend zur Seite

Veröffentlichungen & Offenlegungspflichten

Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Bundesanzeiger einreichen. Ich übernehme die vollständige elektronische Übermittlung, achte auf gesetzliche Fristen, Größenklassen und Offenlegungsumfänge und minimiere damit Bußgeld- und Ordnungsgelderrisiken. Auf Wunsch klären wir gemeinsam, welche Veröffentlichungspflichten konkret für Ihr Unternehmen gelten. Gerne übernehme ich auch die Abstimmung mit Banken, Behörden oder Geschäftspartnern.

Bilanzierung und Jahresabschluss als strategische Basis

Eine sorgfältige Bilanzierung und ein vollständig erstellter Jahresabschluss sind nicht nur gesetzliche Verpflichtungen, sondern ein wesentliches Steuerungsinstrument für jedes Unternehmen. Sie schaffen Transparenz über die wirtschaftliche Lage, ermöglichen fundierte Entscheidungen und bilden die Grundlage für Gespräche mit Banken, Geschäftspartnern oder Investoren. Gleichzeitig reduzieren sie steuerliche Risiken und stellen sicher, dass handels- und steuerrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

 

Wenn Sie Unterstützung bei der laufenden Buchhaltung, der Bilanzierung oder der Erstellung Ihres Jahresabschlusses benötigen, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung — sprechen Sie mich jederzeit an.

Häufige Fragen zu Bilanzierung & Jahresabschluss

Unter Bilanzierung versteht man die geordnete Gegenüberstellung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie dient dazu, die wirtschaftliche Lage transparent darzustellen und ist Grundlage für den Jahresabschluss.
Das Finanzamt fordert eine Bilanzierung, wenn gesetzliche Schwellen überschritten werden — etwa Umsatz- oder Gewinngrenzen — oder wenn die Rechtsform (z. B. GmbH) zur Buchführung verpflichtet. Auch freiwillige Bilanzierung ist möglich.
Zum Jahresabschluss gehören u. a. Abgrenzungsbuchungen, Abschreibungen, Rückstellungen, Bewertungsanpassungen, Bestandskorrekturen und die Ermittlung des Jahresergebnisses. Welche Buchungen erforderlich sind, richtet sich nach HGB und Steuerrecht.
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Geschäftsjahresende beim Bundesanzeiger einreichen. Je nach Größenklasse gelten unterschiedliche Offenlegungspflichten.
Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie zeigt Vermögens- und Finanzlage zu einem Stichtag, während der Jahresabschluss zusätzlich GuV, ggf. Anhang und Lagebericht umfasst.
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