Steuererklärung

Professionelle Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen für Unternehmen, Selbstständige und juristische Personen
Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer – Kanzlei Zeren

Steuererklärungen verstehen – Pflichten, Möglichkeiten, Sicherheit

Steuererklärungen gehören für Unternehmen, Körperschaften, Selbstständige und Privatpersonen zu den zentralen gesetzlichen Verpflichtungen. Sie ermöglichen die korrekte steuerliche Erfassung, sichern Ansprüche auf Erstattungen und schaffen Transparenz gegenüber der Finanzverwaltung. Gleichzeitig stellen sie hohe Anforderungen an Dokumentation, Fristen, Formvorschriften und die zutreffende steuerliche Einordnung von Sachverhalten. Fehler, Unvollständigkeiten oder verspätete Abgaben können zu Nachforderungen, Verspätungszuschlägen oder Prüfungsanfragen führen.


Wenn Sie klären möchten, welche Steuererklärungen Ihr Unternehmen abgeben muss oder wie sich steuerliche Chancen rechtssicher nutzen lassen, unterstütze ich Sie gerne persönlich.

Leistungen im Bereich Steuererklärungen

Steuerliche Pflichten, Fristen und Besonderheiten unterscheiden sich je nach Unternehmensform, Vermögenssituation und Art der Einkünfte. Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen wünschen oder Fragen zur optimalen Vorgehensweise haben, stehe ich Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

 

In einem persönlichen Gespräch kläre ich mit Ihnen, welche Steuererklärungen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind.

Körperschaftsteuererklärungen

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sind verpflichtet, jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Ich ermittle die steuerliche Bemessungsgrundlage, berücksichtige Verlustvorträge, verdeckte Gewinnausschüttungen, Rückstellungen und Besonderheiten der Bilanzierung und übermittle die Erklärung elektronisch an die Finanzverwaltung. Ziel ist eine zutreffende, nachvollziehbare und prüfungssichere Deklaration, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und steuerliche Risiken minimiert.

Gewerbesteuererklärungen

Unternehmer und Kapitalgesellschaften unterliegen in vielen Fällen der Gewerbesteuer. Ich erstelle die Gewerbesteuererklärung einschließlich der korrekten Ermittlung des Gewerbeertrags, der Berücksichtigung von Hinzurechnungen, Kürzungen und kommunalen Hebesätzen. So stellen Sie sicher, dass die Gewerbesteuer vollständig, rechtssicher und fristgerecht erklärt wird — unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Umsatzsteuererklärungen

Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder Leistungen erbringen, müssen neben den Voranmeldungen jährlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Ich prüfe steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze, Reverse-Charge-Fälle, innergemeinschaftliche Erwerbe, Vorsteuerabzugsberechtigungen und notwendige Berichtigungen gemäß § 15a UStG. Dadurch vermeiden Sie Nachforderungen und finanzielle Risiken im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Wenn Sie Optimierungsbedarf im Forderungs- oder Zahlungsmanagement sehen, stehe ich Ihnen beratend zur Seite

Erbschaft- & Schenkungsteuererklärungen

Vermögensübertragungen unterliegen komplexen steuerlichen Regelungen, Bewertungsverfahren und Fristen. Ich erstelle Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen unter Berücksichtigung persönlicher Freibeträge, Steuerklassen, Grundstücks- und Unternehmensbewertungen sowie möglicher Begünstigungen. Dabei steht eine rechtssichere, transparente und sorgfältige steuerliche Abbildung im Vordergrund.

Steuererklärung – Mit Struktur und Rechtssicherheit durch das Steuerjahr

Eine korrekt abgegebene Steuererklärung schafft Sicherheit im Umgang mit der Finanzverwaltung, verhindert unnötige steuerliche Belastungen und liefert wertvolle Informationen für die wirtschaftliche Planung. Professionelle Unterstützung hilft, Fristen einzuhalten, Gestaltungsspielräume zu nutzen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

 

Gerne begleite ich Sie von der Unterlagensichtung bis zur Übermittlung und prüfe anschließend den Steuerbescheid.

Häufige Fragen zur Steuererklärung

Wer nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet ist — z. B. viele Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte — kann freiwillige Steuererklärungen bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.
Grundsätzlich nein. Die reguläre Frist für freiwillige Steuererklärungen beträgt vier Jahre. Ausnahmen bestehen nur in Sonderfällen, etwa bei Steuerhinterziehung oder rückwirkenden Bescheiden.
Es gibt keine pauschale Anzahl an Tagen. Entscheidend ist, wie viele Fahrten oder Homeoffice-Tage tatsächlich angefallen sind und steuerrechtlich anzusetzen sind.
Sie wird von der Finanzverwaltung bereitgestellt und kann über ElsterOnline, die Finanzämter oder Steuerberater angefordert bzw. digital ausgefüllt werden. Für eine Überprüfung stehe ich Ihnen ebenfalls zur Seite.
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