Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD)

Was Unternehmen für eine GoBD-konforme Buchführung wissen und beachten müssen.
GoBD einfach erklärt | Ihre rechtssichere Unterstützung

Was die GoBD bedeuten und warum sie für Unternehmer wichtig sind

Als der Buchführungspflicht unterliegender gewerblicher Unternehmer sind Sie regelmäßig mit dem Kürzel „GoBD“ konfrontiert. Die Buchstaben stehen für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die GoBD wurden zuletzt in 2019 umfassend reformiert. Ich will Ihnen nachfolgend die wesentlichen Neuerungen aber auch die Grundlagen der GoBD darlegen.

 

Wenn Sie prüfen möchten, welche GoBD-Vorgaben konkret für Ihr Unternehmen gelten, unterstütze ich Sie gerne persönlich.

GoBD-Anforderungen an Cloud-Systeme und digitale Belegerfassung

Die GoBD-Neufassung von 2019 berücksichtigt die zunehmende Digitalisierung der Unternehmensprozesse. Für viele Unternehmer ergeben sich dadurch wichtige Erleichterungen und neue Möglichkeiten im Bereich der Buchführung und Belegverarbeitung.

 

Gerne bespreche ich mit Ihnen, welche digitalen Systeme in Ihrem Unternehmen GoBD-konform eingesetzt werden können.

Cloud-Systeme GoBD-konform nutzen

Cloud-basierte Buchführungs- und Archivierungssysteme gelten nach der GoBD-Reform als ebenso ordnungsgemäß wie lokale („On-Premise“) Lösungen. Es spielt keine Rolle mehr, ob die Daten auf eigener Hardware oder in einer Cloud verarbeitet werden – entscheidend ist allein die GoBD-konforme Speicherung und Nachvollziehbarkeit.

Mobile Belegerfassung ist zulässig

Die Digitalisierung von Belegen per Smartphone, Tablet oder anderen mobilen Geräten ist dem stationären Scanverfahren gleichgestellt. Unternehmen dürfen mobile Erfassungswege vollständig GoBD-konform nutzen, sofern die Bilder vollständig, lesbar und unverändert gespeichert werden.

Konvertierte Datensätze einfach speichern

Datensätze dürfen in ein unternehmensspezifisches Format konvertiert werden, ohne dass die ursprünglichen Daten zusätzlich aufbewahrt werden müssen. Voraussetzung ist, dass bei der Konvertierung keine bildlichen oder inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden und die GoBD-Anforderungen weiterhin erfüllt sind.

Allgemeine Anforderungen an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD)

Als Unternehmer müssen Sie jederzeit mit einer unangekündigten Kassennachschau oder einer Betriebsprüfung rechnen. Daher möchten wir Ihnen die zentralen Anforderungen der GoBD in übersichtlicher Form darstellen.
Die elektronische Buchführung muss nach GoBD folgende Grundsätze erfüllen:
Diese Grundsätze sind Ihnen sicher bekannt, dennoch sollten Sie jeden Punkt konsequent beachten. Bei Fragen oder Unsicherheiten sprechen Sie mich gerne an.

Besondere Anforderungen an elektronische Belege nach (GoBD)

Klassische Belege in Papierform liegen oftmals nicht mehr vor. Es wird daher nicht beanstandet, wenn die Vorschriften des autorisierten Anwendungsverfahrens angewendet worden sind und alle Buchungen tatsächlich durchgeführt wurden. Letzteres – aus meiner/unserer Sicht begrüßenswert – ist insbesondere für monatlich wiederkehrende Dauersachverhalte maßgeblich, etwa bei der Verbuchung von Abschreibungen.

 

Besondere Sorgfalt sollten Sie auch der erforderlichen Verfahrensdokumentation zuwenden. Darin müssen Sie alle Prozesse der Abwicklung der elektronischen Buchführung darstellen, angefangen vom Eingang der Belege bis zur Verbuchung und Aufbewahrung. Eine den GoBD konforme Dokumentation muss u. a. eine allgemeine Beschreibung sowie eine System- und Betriebsdokumentation umfassen.

 

Ich unterstütze Sie gern bei der Erstellung oder Überprüfung Ihrer Verfahrensdokumentation.

Pflichtangaben in Buchungsbelegen

Besonders sorgfältig sollten Sie folgende Pflichtangaben auf jedem Buchungsbeleg beachten.
Außerdem wird eine hinreichende Erläuterung des Geschäftsvorfalls verlangt. Und es sind ein Belegdatum sowie der verantwortliche Aussteller zu nennen (z. B. der Bediener der Kasse). Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Internes Kontrollsystem

Zu den zentralen Anforderungen der GoBD gehört die Einrichtung eines funktionierenden internen Kontrollsystems. Ein solches System dient dazu, Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen, Manipulationen vorzubeugen und die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sicherzustellen. Wichtig ist dabei nicht nur die Implementierung geeigneter Kontrollmechanismen, sondern auch deren lückenlose Dokumentation. Die GoBD verlangen, dass sämtliche internen Prozesse nachvollziehbar beschrieben und regelmäßige Kontrollen protokolliert werden.

Dazu gehören Verantwortlichkeiten, Arbeitsabläufe, eingesetzte Systeme sowie alle Maßnahmen, die der Sicherstellung korrekter Buchführungsdaten dienen. Nur wenn das Kontrollsystem transparent, dokumentiert und wirksam ist, kann die Finanzverwaltung im Rahmen einer Prüfung die Ordnungsmäßigkeit der digitalen Buchführung bestätigen.

Unveränderbarkeit der Daten und Datensicherheit

Zu den zentralen GoBD-Grundsätzen gehört das Gebot der Unveränderbarkeit von Buchführungsdaten. Es verlangt, dass ursprüngliche Aufzeichnungen jederzeit nachvollziehbar bleiben und nicht nachträglich so verändert werden dürfen, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Die GoBD erläutern im Detail, wie dieses Prinzip technisch und organisatorisch umzusetzen ist und welche Besonderheiten in der Praxis gelten. Ebenso verpflichtend ist eine ausreichende Datensicherheit: Werden Daten nicht geschützt, gilt die Buchführung als formell nicht ordnungsgemäß – selbst wenn alle sonstigen Vorgaben eingehalten wurden. Dies kann im schlimmsten Fall zur Verwerfung der Buchführung führen. Unternehmen sollten daher sowohl die Unveränderbarkeit als auch die Datensicherheit als wesentliche Säulen einer GoBD-konformen Buchführung verstehen und entsprechende Maßnahmen nicht vernachlässigen.

Elektronische Aufbewahrung

Die Anforderungen an die elektronische Aufbewahrung sind besonders relevant, da sie im Rahmen jeder Betriebsprüfung überprüft werden. Die GoBD definieren den Umfang der Aufbewahrungspflichten bewusst weit: Alle Unterlagen müssen archiviert werden, die für das Verständnis oder die Prüfung steuerlich relevanter Vorgänge von Bedeutung sein können. Problematisch ist dabei, dass diese Bedeutung oft erst im Nachhinein erkennbar wird. Ein zentraler Grundsatz lautet daher, elektronische Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege stets in dem Format aufzubewahren, in dem sie empfangen wurden – etwa Rechnungen oder Kontoauszüge im PDF- oder Bildformat. Ein reiner Ausdruck zur Papierablage genügt nicht den GoBD-Anforderungen. Zwar sind Formatkonvertierungen grundsätzlich zulässig, doch geordnete digitale Ablage ist zwingend erforderlich. Werden Belege nicht ordnungsgemäß archiviert, gilt die Buchführung als fehlerhaft und es kann zu Gewinnschätzungen kommen – ein Risiko, das unbedingt vermieden werden sollte.

 

Gern prüfe ich, ob Ihre digitale Archivierung den Anforderungen der GoBD entspricht.

Einscannen von Unterlagen

Die GoBD enthalten einen eigenen Abschnitt zur Digitalisierung von Papierbelegen. Entscheidend ist, dass der Scanvorgang vollständig dokumentiert wird. Dazu gehören insbesondere:

Diese Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit und soll sicherstellen, dass digitale Abbildungen den gleichen Beweiswert wie Originalbelege besitzen.

Meldepflichten im Zusammenhang mit der elektronischen Kassenbuchführung

Seit 2020 sind Unternehmen verpflichtet, Neuanschaffungen oder die Außerbetriebnahme elektronischer Kassensysteme innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt zu melden. Diese Meldepflicht gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens und umfasst sämtliche elektronischen oder computergestützten Registrierkassen. Ziel ist es, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und sicherzustellen, dass alle eingesetzten Kassensysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere im Hinblick auf die technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Eine unterlassene oder verspätete Meldung kann zu formellen Mängeln führen, die im Rahmen einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung nachteilig ausgelegt werden. Unternehmen sollten daher alle Änderungen an ihren Kassensystemen sorgfältig dokumentieren und fristgerecht melden, um spätere Nachteile zu vermeiden.
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GoBD-konforme Buchführung als Investition in Sicherheit

Die GoBD sind kein formaler Pflichtkatalog, sondern ein zentrales Fundament für Transparenz, Prüfungsfestigkeit und eine moderne digitale Buchhaltung. Wer Dokumentation, Prozesse, Systeme und Aufbewahrung sorgfältig strukturiert, reduziert steuerliche Risiken, vermeidet Schätzungen und schafft Vertrauen gegenüber Finanzverwaltung, Geschäftspartnern und Banken. Wenn Sie Ihre Buchführung GoBD-konform überprüfen, optimieren oder digitalisieren möchten, berate ich Sie gerne persönlich — sprechen Sie mich jederzeit an.

Häufige Fragen zu den GoBD

Die GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) bilden die allgemeinen Buchführungsregeln. Die GoBD konkretisieren diese Grundsätze für elektronische Systeme, digitale Belege, Datenzugriff und Archivierung.

Ja — wenn sie vollständig, unverändert, ordentlich archiviert und jederzeit auffindbar sind. Wichtig ist, dass das ursprüngliche Dateiformat erhalten bleibt und sich der Beleg einem Geschäftsvorfall eindeutig zuordnen lässt.
Rechnungen müssen vollständig, unverändert, strukturiert, nachvollziehbar und revisionssicher gespeichert werden — inklusive Verfahrensdokumentation, Ablageprozess und klarer Verantwortlichkeiten.
Für alle buchführungspflichtigen Unternehmen — unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Rechtsform. Auch Selbstständige und Freiberufler müssen digitale Belege GoBD-konform archivieren.
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